Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

—_ 212

und wenn ſie umkehren gehen ſie entweder bey einander vorbey , oder kehren zu gleicher Zeit beyni Schilterhaus wieder um.

Wenn eine Schildwacht einen Offizier vorbeygehen ſieht , ex ſeh von was immer für einer Truppe oder Armee , \o ſtellt ſie ſi auf den Plaz wo ſie aufgeführt worden, ſchultert auf 5 Schritte das Gewehr und bleibt unbeweglich ſtehen, bis der Offizier wieder ſoweit bey ihr vorbey iſt. Das gleiche perrichtet ſie wenn eine RES Lruppé att marſchiert. :

“Vor ihrem Féldweibel ſo wie vor jeder unbewaffneten Truppe niacht ſie wie obca Halt, Front, behält“ aber das Gewehx im Arm und die rechte Hand am Einſchnitt des Kolbens. Paſſirt ein General , Oberſt, Oberſtlicutenant oder hohe Regies xungsperſon în der Amtskleidung oder mit den Weibeln begleitet. vorbeyÿ, 0 prâſentirt ſt ſie das Ge» wehr. Y Sobald eine Schiſdwacht in der Ferne eine bewaffnete Truppe odet einen lermenden Haufen Polks ankonimen ſicht , \b ruft ſie der Wache in's *) Ueber dieſen leztern Punkt läßt ſih nichts dénalits beftimmen , da diesfalls beſondere Béfehle das Ges ‘hôrige anorduen. Allen Offizieren , welche eine oder

“ Zwey Epguletten mit Bouillons ( SE tragen, wird das Gewehr präſentirt,