Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

= 217. ==

Gehen des Nachts Offiziere oder andere“ Perſvnen bey dex Schildwacht vorbey, ſo muß dies vor der Schildwacht geſchehen, und keineswegs im Nückenz ſie macht czegen dieſelben Front, behalt das Gewehr im Arm, die rechte Hand am Einſchnitt des Kolbens und bleibt ſtille ſtehen, bis die Offiziere paſſirt ſind ; dies iſt niht ſowohl um ihnen die Ehrenbezeugung zu erweiſen , als zu ihrer cigènen Sicherheit.

Wenn eine Schildwacht des Nachts eine Nonde oder Patrullie nähern ſicht, und ſie Wer da ! geruſen hat / ſo präſeñtirt ſie das Gewehr. Dies iſt die einzige Ehrenbezeugung welche des Nachts voniden Schildwachten gemacht wird und die zugleich zur Vertheidigung dient, wenn Ronde oder Patrullje falſch wären, und der Schildwacht zu Leibe gehen wollten. _ Schildwachten welche auf Feſtungswerken, Verſchanzungen oder um Lager uiid Biouak ſtehen, (oder wenn ſolches ſonſt beſohlen wird), rufen ein ander alle Viertelſtunden mit deutlichèr Stimme und langſam zu: ,», Schildwacht paßr auf” dieſer Ruf fangt bey der äußerſten Schildwacht auf dem rechten Flügel der Stellung an und läuft links herum, ſo zwar daß keine ruft, als bis die, ihr zur rechten ſichende Schildwacht gerufen hat. Bleibt der Ruf aus, oder ruft eine Schildwacht nicht , ſo zeigt die nächſte Schildwacht ſolches entweder durch Zurufen der Wacht odex der nächſien Schildwacht