Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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an „damit es vou da weiter bis auf einen ?acht‘poſten gemeldet , und die Urſache unterſucht werde, warum der Nuf nicht ergangen iſt: deny es wäre möglich, daß eine Schildwacht erkrankt , gefangen worden, oder vielleicht auch gar eingeſchlafen wäre.

Eine Schildwacht die ſich des Schlafs nicht erwehren könnte, ſoll dem Korporal oder einem andern Poſten zurufén, damit ſie abgelöſt werde, denn wenn ſie einſchlieſe, würde ſie wegen dein ungeheuren Nachtheil der dadurch erwachſen fanne “ohne Nachſicht ſtrenge beſtraft werden müſſen.

Wenn ein Soldat auf cinem Poſten ſchläfrig zu werden anfängt, ſo ſtehe er ja nicht ſtille, ſons dern ſpaziere auf und ab , und mache einen Finger von Zeit zu Zeit mit Speichel naß und ſtreiche ihn úber die Augenlieder, (Ein kleines Húlfsmittel das gute Dienſte thut, vorzüglich wenn zu einer geo wohnten Stunde der Schlaf ſich einſtellt ).

Die Schildwacht vor dein Gewehr (Schnarrs poſt) hat des Nachts bey Ankunft von Ronden oder Patrullien folgendes zu beobachten: .

Bey Patrullijen:

4, Ruſt ſie 5» Wer da! auf die Antwort: ¿Patrullje” ſchreyt ſie derſelben zu : »Halt da! und macht ſich fertig , zugleich

2, ruft ſſe Korporal —- raus. Patrullje ? und

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