Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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3, bleibt mit vorgebrachtem Gewehre ſtehen, bis die Patrnllie erkennt und abgefertigt worden iſt,

Bey Ronden.

4, Ruft die Schildwacht: „Wer da! erfolgt die Antwort „Ronde! macht ſie ſich fertig, ruft Halt da! und frägt :

2, Was für Rond! Heißt es + Oſſiziere Rond oder Wachtmeiſter - Rond ! ſo

3, ruft ſie Rorporal — raus! Gffizier« Rond oder Wachtmeiſter - Rond!

Hat ſich die Ronde als eine General - Rond, Oberſt-Rond, Kommandant-" oder Majors - Rond oder als Staabs - Offizier vom Tag angegeben , o ruft die Schildwacht: „Korporal — raus ! Wacht in's Gewehr! (und ſezt hinzu was es für eine Ronde iſt) Oberſt - Rond; E vite oder Staabs - Gffizier vom Tag!

4, Bleibt die Schildwacht wie bey der Ve trullje geſagt, mit dem Gewehr vor dem Geſicht ſehen, bis die Rond erkannt worden.

(In Städten, in welchen gewödhnlicherweiſe Garniſon liegt, und Hauptwacht und Thorwachten beſezt ſind, beſteht diesfalls ein Befehl vom Plaz» Kommandanten der ſich auf jeder Wachtſtubê vors finden wird , auf welche Weiſe die Hauptwachtund Thorwacht- Ronden empfangen werden ſollen,

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