Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

DIO

uemlih ob als gemeine , Offiziers-/ oder als Kommandanten - Rond, auh hängt dies vorzüglich davon ab, wer die betreffenden Poſten kommandirt ).

Wie Ronden und Patrulljen zu machen, zu empfangen und abzufertigen ſind.

Es iſ hier nicht der Ort zu beſtimmen , zu welcher Zeit des Nachts Ronden oder Patrulljen abzuſenden ſind; ihr Zwe> i auf “ Ordnung’; öffentliche Ruhe und Sicherheit zu wachen und Schildwaächten und Wachtpoſten wachbar und bereit zu erhalten und ſie zu viſitiren.

Wenn eine Truppe in Búrgershäuſern bequarritt liegt, wo der Soldat leichter Luſt und Gelegenheit findet , nach Zapfenſtreich in's Wirthshaus zu gehen, als aus der Kaſerne, iſt es ſchr zwekgemäs eine halbe Stunde nah Zapfenſtreich und nachher zu unbeſtimmten Stunden eine Patrullje durch die Gaſſen des Ortes und in die Wirthshäuſer zu ſchiffen, um nachzuſehen, ob keine Soldaten ſich daſelbſt aufhalten; ſie ſnd — wenn diesfalls nichts beſonders befohlen iſt, — in ihre“ Quartiere zu weiſen , und wenn Soldaten ineinem Wirthshaus angetroffen “werden, #0 geht ‘die Patcrullje nicht von der Stelle bis dieſelben das Haus verlaſſen