Das Autoritäts = Prinzip und die Revolution von 1789
22 — Die Reaktion in Frankreich.
Liebe zur Gleichheit, Haß gegen die konventionellen Ungleichheiten der Vergangenheit; dazu kamen kalter und berechneter revolutionärer Fanati8mus, Herrſchgier, und hinter dem Allen Liebe zur Regel, d. h. zur Ordnung der Geſellſchaft nah Rouſſeau’s Principien.
Für Den, welcher die geſchichtlichen Phänomene litterariſ< betrachtet, iſt in der Geſchichte der Revolution nichts auffälliger als die Klarheit, mit welcher alle handelnden und auftretenden Perſonen ihre Aeußerungen oder Handlungen auf die Litteratur des achtzehnten Jahrhunderts zurü>führen. Man ſollte meinen, daß ſie keine andere Ehre erſtrebten, als die, fertige Theorien in Praxis umzuwandeln. An Mirabeau's Grabe wurde zu ſeinem Ruhme geſagt, daß er über die Philoſophen den Ausſpruch gethan: „Sie haben das Licht geſchaffen, ih will die Bewegung ſchaffen“, und "es giebt kaum eine Stelle im „Contrat social“, die niht während der Revolution entweder in eine öffentliche Erklärung, oder in einem Zeitungsartifel, oder in eine Nationalverſammlunzsrede, oder endlich in die Verfaſſung der Republik übergegangen wäre.
r5Die wichtigſten Definitionen ‘dieſes Rouſſeau’ſchen Werkes (die Macht als vom Volke ausgehend, das Geſeß als Produkt des allgemeinen Willens) kommen wörtlih in der Erklärung der Menſchenrechte «vor. Sobald bei den Fakobinecrn der Affſociationsgedanke auftaucht, führen fie ihn augenbli>lih auf Rouſſeau zurü>, und gebrauchen alle ſeine Stichwörter. Fn einem Artikel in „La bouche de fer“ ſ<reibt der Abt Fauchet : „Erhabener Rouſſeau! gefühlvoller und wahrheitsliebender Geiſt! Du biſt einer der Erſten, der die ewige Dxdnung der Gerechtigkeit verſtanden hat. Ja, jeder Menſch hat Recht an die Erde und muß zu eigen haben, was er zu ſeiner Exiſtenz bedarf. Jn dem aſſociativen Vertrag, welcher den ſouveränen Dekreten der Natur und der Billigkeit gemäß ein Volk erſchafft, giebt der Menſch ſi<h ganz ſeinem Vaterlande hin und empfängt ſih ganz aus der Hand deſſelben.“ Und mit faſt ganz derſelben Wendung drückt Saint-Juſt ſih ſo in ſeiner Rede für den Tod Ludwig's XV[. aus: „Der Geſellſhaſtsvertrag iſt ein Vertrag zwiſchen den Bürgern und nicht ein Vertrag