Die Französische Revolution

Ludwig XVI. im Kampfe für den unbedingten Abſoluti8mus. 69

daß aus Erlaſſen derſelben Zeit hervorgeht, wie wenig der König geſonnen iſt, etwa den „Ständelanden“ ihre Privilegien zu nehmen *), daß ſein Schreiben an die Generalitäten ?) — wenngleich er zugibt, daß die Not der Zeit auh Berückſichtigung erheiſht —, doch die Wahrung der alten Gebräuche verlangt ®?). Das bezöge ſih alles auf die Aufrechterhaltung gewiſſer Privilegien. Mehr noh! Da uns in höherm Grade die Stellung des Königs zu den Reichsſtänden intereſſiert, leſen wir in jener Urkunde weiter! Jſt da der Saß nicht merkwürdig, daß die Entſchließungen des Königs, die Stände um ſich zu verſammeln, ihre Mitgliederzahl feſtzulegen uſw., ihm „die wichtigen Funktionen der höchſten Gewalt laſſen ſollen“, daß die Stände nur einen „Rat“ darſtellen, daß die Mitglieder derſelben „Freunde“ ſind ©? Damit iſt geſagt, daß der König über den Ständen, der zukünftigen Nationalvertretung, ſteht: die königliche Macht ſoll alſo kaum eine Einbuße erfahren, und von dem Anfange einer konſtitutionellen Ära iſt mithin niht die Rede, und die Aufgabe der Reichsſtände ſoll nur darin beſtehen, bei der Regelung der Schuld mitzuwirken und gewiſſe, der Krone unbequeme Privilegien aufzuheben; das übrige will der König ſelbſt beſorgen : daraus erhellt, daß jene nur ein Werkzeug ſein ſollen. Wo iſt ferner die Ankündigung der Miniſterverantwortlichkeit, von der ja nach Barentin Necéer gerade ein Freund geweſen ſein ſoll, geblieben? Weiterhin werden nur ſolche politiſche und ſoziale Reformen verſprochen, welche zur Milderung der Laſten beitragen konnten; abgeſehen vom Steuerbewilligungsrecht werden keinerlei Zugeſtändniſſe verfaſſungsrechtlicher Art gemacht. Aber war es niht Necers Grundſatz, fürs erſte ohne neue Steuern 'auszukommen, den Staatsſhaß vor Zuſammentritt der Stände vielleicht noh zu vergrößern ®?)? Und wäre ihm das gelungen, ſo würden ſih überhaupt weitere Seſſionen erübrigt haben. Demnach würde das Ergebnis unſerer Betrachtung ſein, daß die neue Verſammlung noh nicht den Charakter einer Nationalvertretung

1) Mercys handſchriftlihe Bemerkungen, Bd. II, S. 196.

2) Die Hauptſteuerbezirke, an Zahl urſprüngli<h 16, an deren Spitze ſpäter der Intendant getreten war.

3) „Le respect pour les anciens usages, la nécessité de les concilier ayec les circonstances présentes.“

4) Duvergier, Collection complète des lois, décrets (Paris 1824), Bb. I, S. 14 re<ts und Bd. I, S. 16 rechts.

5) S. 66, Leſer a. a. O. S. 93.