Donauschwaben in Batschka

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c) Siedlungsmaßnahmen privater, weltlicher und geistlicher Grundherren d) Siedlungsmaßnahmen der Hofkamraer auf staatlichem Königsboden,

Welcher Siedlungsträger sich an der Siedlung beteiligte, hing davon ab, für weichen sich gerade die günstigsten Bedingungen ergaben. Der Aufbau der Städte kam noch während der Türkenkriege in Das war ein wichtiges militärisches Erfordernis. Die Städte stellten die wirtschaftlichen und militärischen Stützpunkte zur Behauptung des befreiten Landes dar. Die Niederlassung von deutschen Bürgern, Handwerkern und Bauern in den Städten wurde von der Hofkammer und vom Hofkriegsrat mit allen Mitteln gefördert. Besonders viele ausgediente Soldaten ließen sich in den aufzubauenden Städten nieder. Bald trugen alle Städte Ungarns ein deutsches Gepräge. Dem Schutz des befreiten Landes diente besonders die Militärgrenze 6 '. Der Batschgau als Grenzland wurde in die Mililärgrenze einbezogen. Hier ließen sich in erster Linie die Serben nieder, die unter geistlicher Führung mit ihrem Patriarchen an der Spitze 1690 vor den Türken unter den Schutz des Kaisers flüchteten?). Etwa 20.000 Familien waren gekommen, und sie behielten sich urkundlich das Recht auf Rückkehr in ihre alte Heimat vor, sobald diese von den Türken befreit werde. Kaiser Leopold gewährte ihnen Glaubensfreiheit und das Recht auf die Autonomie ihrer Kirche. Die Serben traten besonders in den Dienst der Militärgrenze, die mit ihnen im Batscherland entlang der Theiß und Donau aufgebaut wurde. Es betrug aber die Bevölkerung des ganzen Batscherlandes, auch nach der Niederlassung der Serben (1702), erst bei 30.000 Einwohner, also erst 2-3 Einwohner je qkm. Was sich zwischen dem ersten und zweiten Türkenkrieg, zwischen 1699 und 1718 an Deutschen ira Batschgau niederließ, kam ganz und gar auf eigene Faust. Es sind vereinzelte Handwerkerund Fachkräfte, die sich in der Pcterwardeiner Schanze, dem späteren Neusatz, in Baja•Frankens tadt, in Fu t o k-M agaz in und in der Pro viantst atio n Apatin ansetzlen. Schon im Jahre 1695 bekam der KameralKriegskommissar Graf Donat Heysler von Herdersheim von der Wiener Hofkammer den Auftrag: ”. . . das sogenannte Batscher-Landt wiederum in aufrechten Stand zu (Aus der Akte v. 27. 4. 1765) Das bedeutete praktisch, die vorzugsweise hierher geflüchtete serbische Bevölkerung in die aufzubauende Militärgrenze einzugliedern. Bei der Aufgliederung der Serben bildeten sich vier Gruppen heraus; die dienende Landmiliz, das Tschardakenvolk, ausgediente Soldaten und Überzählige. Die zwei ersten Gruppen erfaßte man in den Schanzen der Militärgrenze entlang der Theiß und Donau, die den Militärkommandos in Segedin und Peterwardein unterstellt waren. Die ausgedienten Soldaten und die Überzähligen verwies man als Bauern auf das Kameralgebiet des Batscherlandes. Sie waren hier den Komitatsbehörden unterstellt und sollten auch entsprechend besteuert werden, was zu Reibereien und Kompetenzstreitigkeiten führte. Für das Komitat Batsch-Bodrog erfaßte die ungarische Volkszählung aus den Jahren 1715 und 1720 nur etwa 6.500 Bewohner, die in drei Marktflecken und 25 Dorfgemeinden lebten. Sombör und Sabadka, das spätere Mariatheresienstadt, waren hauptsächlich von Bunjewatzen bewohnt und standen mit der Theiß-Mieresch-Grenze in Verbindung, die südliche Donau von Palanka bis Titel gehörte zur slawonischen Grenze; an der Donau von Palanka bis BajaFrankenstadt wohnten in mehreren Dörfern als Fischer und Räuber Serben und Schokatzen, die nicht zur Militärgrenze gehörten^. Der Koraitatsbodcn des Batscherlandes unterstand der Ungarischen Hofkammer, die ihren Sitz in Preßburg hatte. Diese war je nach der politischen Lage mehr oder weniger von der Wiener Hofkammer abhängig. Die Wiederbesiedlung des Batscher ’’Königsbodens” und das Entstehen seiner ethnisch bunten Bevölkerung ist dem Zusammenwirken zwischen diesen beiden Hofkammem, aber auch der Aufbauarbeit des Hofkriegsrates in den Militärgrenzbereichen, zu verdanken. Das Batscherland war nach den Türkenkriegen ein wüstes Sumpf- und Steppengebiet. In einem Bericht Prinz Eugens vom 17. 24, Juli 1697 ist zu lesen; 10) "Die eigentümlichen Zustände, welche die Operationen jener Zeit streng an ihre Magazine und Hauptwasserlinien verweisen, erlauben nicht, den direkten Weg über die fast gänzlich subsistenzlosen Heiden einzuschlagen, sondern nöthigen