Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
3 Von den âltern Soldaten ſoll ex mit Dank die Lehren annehmen , welche ſie ihm wegen dem Dienſt oder dem beſondern Betragen geben werden.
. 4. Seine Waffen, Geräthſchaften und Kleidungsſiüde wird er reinlich und in guter Ordnung an dem gehörigen Plag ordnen und halten , damit er ſie bey Tag und bey Nacht zu fiuden wiſſe,
5. Er wird ſi{< au< beſtreben , in ſeinem Kehr, ſäuberlich und ordentlich zu kochen , und Bett und Zimmer mit ſcinen Kameraden in Ordnung zu halten-
6, Jun Redent ſowohl als Handlungen ſoll jeder rehtſchaffen ſeyn , ſich höflich und ſittlich gegen Jes dermann betragen , ſt{ der Trunkenheit nicht überlaſſen, welche ihn ni<t nur zu ſeinem Dienſt unfähig machet’, ſondern auch die allgemeine Verachtung, und wean es im Dienſie geſchähe , ihm die ſchärfe Strafe * nach den Kriegs - Nechten zuziehen würde. Trift er auf der Straße einen betrunkenen Soldaten an , ſo. foll er ihn, au< mit Hilfe anderer , wenn er es al lein zu thun vit im Stande ware, in das Quartier zu bringen trachten , wo er es ſogleich eiuem Vorgeſezten anzuzeigen hat. j
7. Weil leſen und deutlich ſchreiben zu können jedem Unteroffizier und Korporal unumganglich noth wendig ift , ſo wird jeder Gemeine, welcher befördert zu werden wünſchet , ſich augelegen ſeyn laſſen ſelbes
zul erlernen. SA Diſßziolin,
8. Jeder ſoll ch angelegen ſeyn laſſe, alles, was ihm ſowohl in als außer ‘dem Dien. vou ſei-