Albanien und die Albanesen : Landschafts- und Charakterbilder : mit vielen Abbildungen
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gelöſt werden, wenn das Mädchen ſi>; vor der Kirche als Wird en erklärt. Jeder andere Bruch des Verlöbniſſes bedingt Blutrache. Sobald die Verlobung be= fannt geworden iſt, darf ſi<h] die Braut vor dem Bräutigam uad deſſen ganzer Verwandtſchaft niht mehr | ſeben laſſen und mit keinem von ihnen auh nur ein Wort ſprechen. - Rückt die Zeit heran, wo man die Venlobten zu= “ Jammengeben will, dann erfolgt no< einmal ein förmlies Veilöbnis, bei welchem ſtatt der Münzen goldene vder ſilb&:ne Ringe ausgetauſht werden. Häufig geſieht dies jedoŒ erſt drei Tage vor der Hochzeit. Aus dieſem Anlaß verfügen ſih drei Leute des Bräutigams, in der Regel ¿wei Männer und eine Frau, in das Haus der Braut und tollziehen dort die Förmlichkeit des letzten Veriöbr.iſßie2. Sie beſteht darin, daß die beiden Ringe mehrmals auf einen Haufen Weizenmehl nebeneinandergelegt werden, wobei man dem Brautpaare Glück und Segen und der Verbindung der beiden Familien ewige Tauer wünſcht. Die vorgeſchriebene Formel lautet: „Süßes Brot und ungelrennt.“ Hierauf ſ{<mauſen die Abge= fandien im Hauſe der Braut und werden, bei ihrer Rückkehr in das Haus des Bräutigams, mil Geſang emy= fangen. Wie ſchon erwähnt, haben die Albaneſen ſehr ſtrenge -“ Anſchauungen über das| aus der Bluts8verwand tſchaft entſtehende |Ehehindernis. Alle Stämme oder Familien, die laut Tradition von einem Urahn abſtammen, gelten als blutsverwandt; eine Heirat zwiſchen ihnen iſt unmöglich. Die Eheleute müſſen alſo verſchiedenen Stämmen angehören, und es kommt vor, daß troß der erbitteriſten Stammesfehden Heiraten zwiſchen den Mit=gliedern beider verfeindeter Stämme ſtattfinden. Für die Hochzeitszüge gilt ebenſo wie für die zur Verlobungszeremonie in das fremde Stammes3gebiet Hinüberziehenden