Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 1.
202 - Die ſchwarzen Kabinette.
welche ſich zur heimlichen Oeffnung von Briefen hexgäben, auf's Strengſte beſtraft werden ſollten. Allein Robes= pierre erklärte dagegen: -„Geiviß ſind Briefe unverleßlih; aber wenn eine ganze Nation in Gefahr ſ{<webt, wenn man ſi gegen ihre Freiheit verſ<wört, dann wird, was ſonſt als Verbrechen gilt, zur Nothwendigkeit, zur lobens= werthen That. Schonung der Verſchwörer iſt Verrath am Volke.“ Die Brieferbrechungen dauerten fort und wurden von den Jakobinern mit ſolcher Unverſchämtheit betrieben, daß endlich Mirabeau in der Nationalverſammlung eine feurige Rede hielt, in welcher ex dieſen Mißbrauch öffentlich brand= marfte und die Verſammlung bewog, die Brieferbre<ungen exemplariſch zu beſtrafen. Nachdem bereits die National= verſammlung die Gelder für die Spionirdienſte des ſ{<war= zen Kabinets zurü>gezogen hatte, kam es an 22. Auguſt 1790 zu dem Beſchluß, daß die Adminiſtratoren und Be= amten der Poſt in die Hände der Richter den feierlichen Cid abzulegen hätten, für die geſammte Korreſpondenz des Königreichs die dem Briefgeheimniſſe ſchuldige Achtung zu bewahren und dur alle in ihrer Macht befindlichen Mittel zux Geltung zu bringen. Nichtsdeſtoweniger konnte es ge ſchehen, daß faſt um die nämliche Zeit die Depeſchen des Grafen v. Artois an Herrn v. Caſtelnau, den franzöſiſchen Miniſtex zu Genf, aufgefangen, erbrochen und fonfiszirt wurden.
Wie wenig ein Prinzip damals Beachtung fand, dafür gab Robespierxe den ſchlagendſten Beweis. Er, der no< bei Beginn dex Revolution die Vexleßung des Briefgeheim= niſſes vertheidigt hatte, rief am 28. Januar 1791, als es