Illustrierte Geschichte des Orientalischen Krieges von 1876-1878. : mit 318 Illustrationen, Plänen, Porträts und zwei Karten

Die Rechte, Obliegenheiten und Privilegien der Jnternationalen Commiſſion an der unteren Donau bleiben intact erhalten.

Art. XTIT. Die Hohe Pforte übernimmt die Wiederherſtellung der Schiffbarkeit der Sulina-Mündung und die Schadloshaltung der Privatperſonen, deren Vermögen dur< die Kriegsereigniſſe und die Unterbrehung der Donau\chifffahrt gelitten hat, und verwendet zu dieſer zweifachen Ausgabe eine Summe von fünfmalhunderttauſend Francs aus jenen Summen, welche ihr die Donau-Commiſſion ſchuldet.

Art. XIV, Jn Bosnien und der Herzegowina werden unverzüglich die den ottomaniſchen Bevollmächtigten in der Sißung der Conſtantinopler Conferenz mitgetheilten Vorſchläge der europäiſchen Mächte zur Ausführung gebrat, mit denjenigen Aenderungen, welche dur< gemein-

ſames Einvernehmen zwiſchen der Hohen Pforte, der.

Ruſſiſchen und dex Oeſterreichiſhen Regierung feſtzuſtellen ſind. Die Abgabenrücſtände werden nicht beigetrieben und die laufenden Einnahmen dieſer Provinzen bis zum 1. März des Jahres eintauſend ahthundert und achtzig werden ausſ{<ließli< zur Entſchädigung der Familien der Flüchtlinge und Einwohner verwendet, welche dur< die letzten Ereigniſſe geſchädigt wurden, ohne Unterſchied ihrer Nationalität und ihres Glaubens, ſowie au< zur Beſtreitung der localen Bedürfniſſe des Landes. Die Summe, welche na<h Ablauf des genannten Zeitraumes alljährlich an die Central-Regierung abzuführen iſ, wird ſpäter im Wege des Einvernehmens zwiſchen der Türkei, Rußland und Oeſterreih-Ungarn feſtgeſtellt. +

Art. XY. Die Hohe Pforte verpflichtet ſi<h auf der Jnſel Kreta das Organiſations-Statut vom Jahre 1848 gewiſſenhaft zur Ausführung zu bringen, unter Berückſichtigung der von der eingeborenen Bevölkerung bereits verlautbarten Wünſche.

Ein ähnliches, den localen Bedürfniſſen angepaßtes Statut wird au< in Epirus, Theſſalien und den übrigen Theilen der europäiſchen Türkei eingeführt, für welche eine beſondere Organiſation durch das gegenwärtige Document niht vorgeſehen iſt.

Die detaillirte Ausarbeitung des neuen Statuts wird in jedem Landestheile beſonderen Commiſſionen übertragen, in welchen der eingeborenen Bevölkerung eine ausgedehnte Mitwirkung eingeräumt wird. Die Reſultate dieſer Arbeiten werden der Hohen Pforte zur Prüfung unterbreitet, welche ſich vor Einführung derſelben mit der Kaiſerlich Ruſſiſchen Regierung in Berathung ſeßt.

Art. XY]. Mit Rü>ſicht darauf, daß die Räumung der von ruſſiſhen Truppen beſeßten armeniſchen Landestheile, welche der Türkei zurü>zugeben ſind, dort Anlaß zu Conflicten und Verwi>lungen geben dürfte, welche auf die guten Beziehungen zwiſchen beiden Ländern von üblem Einfluß ſein könnten, verpflichtet ſich die Hohe Pforte ohne Verzug die Verbeſſerungen und Reformen zur Verwirklihung zu bringen, welche dur< die localen Bedürfniſſe der von Armeniern bewohnten Provinzen geboten ſind und deren Sicherheit gegen die Kurden und Tſcherkeſſen zu verbürgen.

‘ Art. XVII. Volle und unbedingte Amneſtie wird von der Hohen Pforte allen ottomaniſchen Unterthanen gewährt, welche in die letzten Ereigniſſe verwi>delt waren, und alle dieſerhalb in Haft oder Verbannung befindlichen Perſonen werden ſofort in Freiheit geſetzt.

Art. XVITIT. Die Hohe Pforte wird das Gutachten in ernſte Erwägung ziehen, wel<hes von den Commiſſären der vermittelnden Mächte über das Beſitßreht der Stadt Chotur abgegeben wurde, und verpflichtet ſ{h, die Arbeiten zur definitiven Feſtſtellung der türkiſ<h-perſiſchen Grenze zur Ausführung zu bringen.

Art. XIX. Die Kriegsentſchädigung und die Erſetzung der Rußland zugefügten Verluſte, welche Seine Majeſtät der Kaiſer von Rußland fordert und welche die Hohe Pforte ſi zu zahlen verpflichtet hat, beſtehen in Folgendem:

2a) neunhundert Millionen Rubel Kriegskoſten (Unter-

2

halt der Armee, Wiederbeſchaffung des Materials, Beſtel= lungen von Kriegsbedürfniſſen) ;

b) vierhundert Millionen Rubel Schäden, welche dem ſüdlichen Küſtengebiete des Landes, dem Ausfuhrhandel, der Fnduſtrie und den Eiſenbahnen zugefügt wurden ;

c) hundert Millionen Rubel Schäden, welche durch die Juvaſion des Kaukaſus verurſa<t wurden;

4) zehn Millionen Ausgaben und Verluſte der ruſſiſchen Unterthanen und Anſtalten in der Türkei.

E Jm Ganzen ein tauſend vierhundert und zehn Millionen ubel.

Jn Erwägung der finanziellen Schwierigkeiten dex Türkei und dem Wunſche Seiner Majeſtät des Sultans

UN

N y I | N WW \ | Ju EM 1 C b Se F AL N | M M Í D \ BNAC ENS R A\VS / — e M WJ M) Y 4 / UN 74 a th 2 OR > : E / SO } Y Vi, \ n, u / ? À A, hi D N jy ( Y — ', 7/7 1d Vi i M JF (1 ÖD Y CE Y © j \ |

Die Huldigung der ruſſiſchen Kaiſi

entſprechend, willigt Seine Majeſtät der Kaiſer von Ruß-

land in die Erſezung des größten Theiles der in vor-

ſtehenden Paragraphen aufgezählten Summen durch folgende

Gebiet *abtretungen : | a) das Sandſchak Tultſcha, das heißt die Kreiſe (Kaſas)

Kilia, Sulina, Mahmudje, Jſaktſcha, Tultſcha, Matſchin,

Babadagh, Hirſowa, Küſtendſhe und Medſchidje ſowie die

Jnſeln des Deltas und die Schlangen-Jnſel. Da Rußland

nicht die Abſicht hat, das bezeichnete Territorium und die |

Delta-Jnſeln zu annectiren, ſo behält es ſi<h vor, ſie gegen Î

den dur<h den Tractat vom Jahre 1856 abgetretenen

Theil Beßarabiens einzutauſchen, welcher ſüdlich durch den

Thalweg des Kilia-Arms und die Mkindung: von Stary-