Geschichte der französischen Revolution

54 IV. Kapitel. Der Nationalfonvent.

der Nationen.“ So wird einſtimmig die Abſchaffung des Königtums defretiert. Die Abgeordneten erheben ſi< von ihren Sißen und ſ<hwingen die Hüte; ihrem Rufe: Es lebe die Freiheit und Gleichheit antwortet frenetiſher Jubel auf den Tribünen.

Nach zeitgenöſſiſhen Berichten iſt es unmögli, den Eindru> zu- ſchildern, den dieſer Beſhluß im ganzen Lande hervorrief. „Alle Arme wandten ſi<h gen Himmel,“ ſ{<hreibt die Gazette de France, „um ihm zu danken, daß er Frankrei<h von der größten Geißel befreit habe, die es geſ<hlagen.“ Am Abend war Paris illuminiert; aber dur die weiten Straßen heulte der Wind und löſchte die Lichter wieder aus, die der einfallende Regen no hatte brennen laſſen. Da ertönte zum erſtenmal der Ruf: „Es lebe die Republik !“ Erſt am Abend fällt das Wort au< im Konvent, der um 4 Uhr ſeine Sizung abgebrochen hatte, und ungewöhnlich iſt die Art, in welcher die neue Regierungsform proflamiert wurde: Am 22. September wurde auf Anregung von Billaud-Darennes die Zählung der Jahre nah Jahren der Republik verordnet. Aber die Eiferer, welche auh die föniglihen Farben aus der Kofarde entfernen wollten, wies man höhniſ< damit ab, das müſſe man den Modehändlern überlaſſen. Die Erklärung der zweiten und der dritten Republik 1848 und 1870 lôſte den lauteſten Enthuſiasmus des franzöſiſhen Volkes aus; die erſte Republik wurde nur ſhüchtern begrüßt; das Wort war von feiner Vorbedeutung und blieb darum ohne Echo in der Nation. Die Abſchaffung des Königtums war eine Waffe im Kampf gegen das Ausland; aber der Republik ſah man mit Mißtrauen entgegen ; am erſten warf ſih ihr die Armee in die Arme. Als jedoch die Preußen ſi< zurü>zogen — wenige Stunden na der Einführung der Republif fam die Kunde von der Kanonade von Valmy — da ſah man, ſie vermohte, was die Monarchie niht fertig gebracht hatte: Sie befreite das Vaterland von den Feinden. Darum wurde ſie raſh populär, die Perſonifikation des nationalen Gewiſſens. Man fühlte ſi<h als ein Volk von Königen, man wies auf die Unterſchiede von den alten Freiſtaaten hin, die auf das Recht der Eroberung, auf die Sklaverei gegründet waren. :

So war das Schi>ſal des Königtums entſchieden, niht aber über den König das Urteil gefällt. Zuerſt hat Bourbotte am