Geschichte der französischen Revolution

Die Republit; der Prozeß gegen Ludwig. 55

16. Oftober die Hinrihtung Ludwigs gefordert; aber man wollte erſt den Bericht abwarten über die Ergebniſſe der Unterſuhung der beſ<lagnahmten Papiere, welche bei zwei Beamten der Sivilliſte gefunden worden waren. Für den infamen Ton dieſes Referates, das am 6. November dem Konvente vorgelegt wurde, iſt ſhon der Shluß bezei<hnend: „Weſſen iſt er niht ſ<huldig ? Ihr ſeht den Verbrecher mit der ganzen Menſchheit im Handgemenge, ja ih Éflage ihn an als einen Wucherer auf Korn, Zu>er und Kaffee.“ Nach der Verfaſſung war der König unverantwortli<h; man konnte ſi<h alſo nur an ſeine Ratgeber halten und über das Schi>ſal ſeiner Familie disfutieren. Über den letzteren Punft gebrauchte der Referent Mailhe die abſheulihen Worte: „Das Haupt der Frauen, die den Namen : Königin von Franfkrei< führten, war nie heiliger oder unverleßlicher als das der Menge der Rebellen und Verſ<wörer“; Marie Antoinette ſei daher nur einem gewöhnlihen Gericht unterworfen ; für die königlihen Kinder aber handle es ſi<h nur darum, ihr Schi>ſal mit den Intereſſen der Republik zu verſöhnen. Wenn die Gironde einwilligte, daß der König — im Widerſpruch mit der Verfaſſung — einem geordneten Gerichtsverfahren unterworfen wurde, wußte ſie, ſ<hwä<hli< genug, dieſen Verfaſſungsbruch zu bemänteln, nur zwei Worte von Montesquieu anzuführen: „Bei den freieſten Völkern fommen Fälle vor, wo man über die Freiheit einen Schleier werfen muß wie über die Bildniſſe der Götter“ und „In den Staaten, wo man am meiſten auf Freiheit hält, gibt es Geſeße, die die Freiheit gegen einen einzigen verlegen.“ Nur drei Männer hatten den Mut, bei der Abſtimmung über dieſe Frage der Majorität offen zu widerſprehen. „So lange man mir niht einen bu<ſtäbli< zutreffenden Geſetzestert zeigt, gegen den Ludwig ſich vergangen hat, ſage i<: Ihr dürft ihn niht rihten“, rief Moriſſon. Fauchet meinte, man müſſe den König ein lebendiges Zeugnis des Fluches ſein laſſen, dem das Königtum geweiht ſei, und Lanjuinais wollte auf Ludwig das Geſet angewendet wiſſen ſo gut wie auf jeden anderen. Dagegen eiferte St. Juſt, der ſih in dieſen Tagen zuerſt einen Namen mate : „Man fann niht ungeſtraft König ſein; die Dummheit iſt zu augenſ<heinli; jeder König iſt Rebelle und Uſurpator.“ Dem Ausl[and warf Grégoire den Fehdehandſ<uh hin: „Wenn man Ludwig ſtraflos ausgehen ließe, würde Europa ſtuzig werden,